id: Landesgraduiertenfoerderung title: Landesgraduiertenförderung description: subject: relatedItems: location: language: de effectiveDate: 2010/03/04 07:50:00 GMT+1 expirationDate: None creation_date: 2010/03/04 07:47:35.762 GMT+1 modification_date: 2014/05/12 14:36:26.553 GMT+2 creators: bchweinlin contributors: rights: allowDiscussion: False excludeFromNav: False presentation: False tableContents: False Content-Type: text/html
Promotionsstipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG):
Für die Vergabe von Stipendien nach dem LGFG sind die Hochschulen zuständig. In Freiburg wird diese Aufgabe von der Internationalen Graduiertenakademie (IGA) verwaltend wahrgenommen. Die IGA ist verantwortlich für die Individualförderung (Ausschreibung und Verwaltung), entscheidet aber nicht über die Vergabe.
Entscheidungsbefugt ist die zentrale Vergabekommission (Senatskommission), die sich i. d. R. nach den Empfehlungen der zuständigen Fachkommissionen richtet.
Die Aufnahme in die Förderung erfolgt jeweils zum 01.05. bzw. 01.10. jeden Jahres, falls die Haushaltsmittel dafür ausreichen.
Auch hochqualifizierte ausländische Doktorand/innen können sich für ein Stipendium bewerben. Weitere, allgemeine Informationen zum Promotionsstipendium der Landesgraduiertenförderung entnehmen Sie bitte diesem Flyer.
Informationen, Gesetze und Regelungen rund um das Thema Landesgraduiertenförderung finden Sie hier.
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