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Universitätsabschlussstipendien zum Zweck des Promotionsabschlusses in DFG-Graduiertenkollegs

 

Gefördert werden

Doktorandinnen und Doktoranden aller Fakultäten mit Ausnahme der Medizin, die an der Universität Freiburg im Rahmen von DFG-geförderten Graduiertenkollegs promovieren und die ihre Promotion nicht innerhalb der Höchstförderdauer von drei Jahren beenden. Voraussetzung für eine Förderung ist die bisherige Finanzierung der Promovierenden durch das DFG-Graduiertenkolleg.

 

Art der Förderung

Stipendium (kein Arbeitsverhältnis)
Steuerfrei, unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht

 

Höhe der Förderung

Stipendium in Höhe von 1.300,00 Euro monatlich (inkl. Sach- und Reisekostenpauschale), zuzüglich eventuell einschlägiger Kinderzuschläge in Höhe von 160,00 Euro (ein Kind) bzw. 210,00 Euro (mehr als ein Kind)

 

Dauer der Förderung

Bis zu einem Jahr

 

Prozedere

Sie können Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (siehe Liste unten) jederzeit postalisch bei der Internationalen Graduiertenakademie der Freiburg Research Services einreichen. Die zentrale Vergabekommission trifft sich dreimal im Jahr, um über die eingegangenen Anträge zu entscheiden (in der Regel März/April, Juli/August und November/Dezember). Die nächste Sitzung des Auswahlkomitees findet voraussichtlich am 9. November 2017 statt. Die Bewerbungsfrist für diese Sitzung endet am 20. Oktober 2017. Später eintreffende Anträge werden in der darauffolgenden Sitzung berücksichtigt. Unmittelbar nach dem Entscheid senden wir Ihnen einen Bescheid darüber zu, ob und für welche Dauer Ihrem Antrag entsprochen wurde. Bei einem positiven Bescheid bekommen Sie immer zu Beginn eines Monats ihr Stipendium überwiesen.

 

Erwerbstätigkeit neben dem Stipendium

Mit dem Universitätsabschlussstipendium vereinbar ist eine Erwerbstätigkeit von bis zu 40 Stunden monatlich, die in keinem inhaltlichen, zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Promotionsprojekt steht. Eigene Einkünfte bis zu einem monatlichen Betrag von 750,00 € netto (im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 EStG) werden nicht auf die Stipendienzahlung angerechnet.
Stipendien sind grundsätzlich sozialversicherungs- und – unter den Voraussetzungen des § 3 Ziffer 44 EStG – einkommensteuerfrei. Das gilt jedoch dann nicht, wenn ein Stipendium und ein gleichzeitiges Beschäftigungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehen, d. h. nicht getrennt voneinander betrachtet werden können. In diesem Fall wäre das Stipendium wegen des Grundsatzes der Einheitsbetrachtung in Verbindung mit der gleichzeitigen Beschäftigung ebenfalls sozialversicherungs- und auch einkommensteuerpflichtig. Bei einer Beschäftigung der Stipendiaten an der Universität Freiburg ist stets darauf zu achten, dass das Tätigwerden im Stipendium vom Beschäftigungsverhältnis inhaltlich, zeitlich und örtlich getrennt ist. Andernfalls muss ggf. im Rahmen einer steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung und Prüfung durch die Einzugsstellen mit einer erheblichen Nachentrichtung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen gerechnet werden, die von der Beschäftigungsstelle (etwa dem jeweiligen Institut) zu tragen wäre.
Es wird daher dringend angeraten, eine klare Trennung zwischen den Tätigkeiten im Stipendium und der Tätigkeit an der Universität Freiburg im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses sicherzustellen.

 

Einzureichende Bewerbungsunterlagen

  1. Ausgefülltes Antragsformular unterschrieben vom Antragsteller/von der Antragstellerin
  2. Besondere Gründe für die Abschlussfinanzierung: Hier kann es sich sowohl um wissenschaftliche Gründe (z. B. nicht vorhersehbare Schwierigkeiten im Projekt) oder um besondere persönliche Umstände handeln.
  3. Darlegung des Stands der Arbeit mit detailliertem Arbeitsprogramm, Zeitplan, Meilensteinen und Finanzierungsplan für den beantragten Förderzeitraum
  4. Stellungnahme/Gutachten von dem/der Betreuer/in zu dem Antrag auf ein Abschlussstipendium (Original mit Unterschrift). Darin sollte zusätzlich insbesondere auf folgende Punkte eingegangen werden: 1) besondere Gründe für die Abschlussfinanzierung, 2) bisherige Leistungen und Ergebnisse im Rahmen des Promotionsprojekts, 3) Erfolgsaussichten hinsichtlich einer wichtigen wissenschaftlichen Publikation aus der Dissertation, 4) Umsetzbarkeit des Arbeits- und Zeitplans
  5. Befürwortendes Schreiben der Sprecherin bzw. des Sprechers des Graduiertenkollegs mit Bestätigung über die bisherige Finanzierung durch das DFG-Graduiertenkolleg (Original mit Unterschrift)
  6. Formlose Erklärung, dass keine andere Finanzierung durch Instituts-/Fakultäts- oder sonstige Mittel möglich ist (Original mit Unterschrift; muss von Betreuer/in und Dekan/in mit unterschrieben werden)
  7. Lebenslauf mit Angaben zu Abschlussnoten
  8. Kopie der Bestätigung der Annahme als Doktorand/in durch die Fakultät – eine Abschlussanerkennung sowie eine Betreuungszusage von dem betreuenden Professor/der betreuenden Professorin sind keine Annahmebestätigung!
  9. Ggf. Geburtsurkunde/n des Kindes/der Kinder (Kopie) sowie Meldebestätigung Familie (Original)

 

Es können nur vollständige Bewerbungsunterlagen an die zentrale Vergabekommission weitergereicht werden. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen zu den Universitätsabschlussstipendien, bevor Sie Ihre Bewerbungsunterlagen einreichen.

 

Rückfragen an

Linda Schmidt
Telefon: 0761 203-6813

 

Bewerbungsanschrift

Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Freiburg Research Services
Internationale Graduiertenakademie
Frau Linda Schmidt
Fahnenbergplatz
79085 Freiburg

 

Kontakt

Linda Schmidt

Linda Schmidt
Friedrichstraße 41-43
Tel.: +49 (0)761 203-6813
Fax: +49 (0)761 203-9665
linda.schmidt@frs.uni-freiburg.de

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