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Landesgraduiertenförderung

Promotionsstipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG):

Für die Vergabe von Stipendien nach dem LGFG sind die Hochschulen zuständig. In Freiburg wird diese Aufgabe von der Internationalen Graduiertenakademie (IGA) verwaltend wahrgenommen. Die IGA ist verantwortlich für die Individualförderung (Ausschreibung und Verwaltung), entscheidet aber nicht über die Vergabe.

Entscheidungsbefugt ist die zentrale Vergabekommission (Senatskommission), die sich in der Regel nach den Empfehlungen der zuständigen Fachkommissionen richtet.
Die Aufnahme in die Förderung erfolgt jeweils zum 1. Oktober jedes Jahres, falls die Mittel dafür ausreichen.

Auch hochqualifizierte ausländische Promovierende können sich für ein Stipendium bewerben. Weitere, allgemeine Informationen zum Promotionsstipendium der Landesgraduiertenförderung entnehmen Sie bitte diesem Flyer.

Informationen, Gesetze und Regelungen rund um das Thema Landesgraduiertenförderung finden Sie in unserem wiki.
 

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Tel.: +49 (0)761 203 6813
lgfg@frs.uni-freiburg.de

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Linda Schmidt

Friedrichstraße 41-43
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